Willkommen bei Energieausweis Main-Taunus

Jetzt GEG konforme Energieausweise nur 399 €

 (1-2 Familienhäuser)


Die im Rahmen des Heizungsaustauschs viel diskutierte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde am 16.10.2023 verabschiedet und tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft. So erkennen Sie, dass Ihr Energieausweis nach der aktuellsten Verordnung ausgestellt ist.


Nach welcher Richtlinie Ihr Energieausweis ausgestellt wurde, sehen Sie direkt auf der ersten Seite Ihres Energieausweises. Für Ausweise, die ab 2024 ausgestellt werden, sollte dort das Datum vom 16.10.2023 vermerkt sein - der Termin an dem die Gesetzesnovelle im Bundestag verabschiedet wurde.

Die zur Jahresmitte stark umstrittene Novellierung des GEG ("Heizungsgesetz") richtet sich vor allem an Neubauten. Diese müssen in Zukunft einen Deckungsanteil erneuerbarer Energien von min. 65% nachweisen. Diese Pflicht betrifft keine Wärmepumpen oder Fernwärmenetze.

Diese Angaben werden bei bedarfsbasierten Energieausweisen künftig in einem neuen Feld auf Seite 2 unten links festgehalten.

Alle bedarfsbasierten Energieausweise, die ab dem 01.01.2024 von uns ausgestellt werden, werden diese Änderung bereits berücksichtigen


 

GEG 2024: Keine Änderungen bei verbrauchsbasierten Energieausweisen

 

Für die Ausstellung verbrauchsbasierter Energieausweise ändert sich mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle zum 01.01.2024 nichts. Lediglich bei bedarfsbasierten Energieausweisen (für Wohn- und Nichtwohngebäude) gibt es Änderungen.

Ungeachtet der neuen gesetzlichen Grundlage, sind vor dem 1.1.2024 ausgestellte Energieausweise weiterhin gültig (für 10 Jahre nach der Ausstellung). Das konkrete Datum, bis zu dem Ihr Energieausweis gilt, finden Sie auf der ersten Seite des Dokuments links oben vermerkt.



Sie als Verkäufer, können die Kosten für den Energieausweis, als Werbungskosten

von der Steuer absetzen!


Sie brauchen einen Energieausweis (bis 2004 Energiepass genannt) bei Vermietung und Verkauf !
Wir beraten Sie, welchen Ausweis Sie benötigen (Verbrauch oder Bedarf).
Wir kommen zu Ihnen vor Ort und nehmen alle Daten auf.
Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Innerhalb von 3 Tagen erhalten Sie dann den Energieausweis, der 10 Jahre gültig ist, natürlich mit amtlicher Registriernummer (dena)
Info: Beim Bedarfsausweis untersuchen wir die Gebäudehülle (Dach, Fenster, Wand, Keller) und die Heizung.
Beim Verbrauchsausweis wird der Energie-Verbrauch der letzten 3 Jahre ausgewertet.
Unsere Pauschalpreise finden Sie hier.
Sie haben ein sogenanntes Mischobjekt?
Oben Wohnungen und unten ein Ladengeschäft zum Beispiel.
Kein Problem: Es müssen dann 2 Ausweise erstellt werden, 1 für den Wohnteil und 1 für den Gewerbeteil.
Wir machen Ihnen dafür ein individuelles Angebot.

HINWEIS: Energieausweise werden immer für das ganze Haus ausgestellt, nie nur für eine einzelne Wohnung!

Fragen?   06192 - 80 79 545

Wie läuft eine Beauftragung von uns ab?


1. Prüfen Sie mit Hilfe der Grafik unten, welchen Energieausweis Sie benötigen.
    Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie uns, wir helfen!

2. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder per e-mail.
Wir senden Ihnen das Auftragsformular per Fax oder e-mail zu.

3. Sie senden uns das Formular unterschrieben zurück.

4. Wir prüfen den Auftrag und bestätigen ihn mit unserer Unterschrift und senden Ihn an Sie zurück.

5. Wir kontaktieren Sie telefonisch für einen Vor-Ort-Termin.

In der Regel innerhalb von 5 Werktagen.

6. Wir kommen zu Ihnen und nehmen alle die Daten auf.

Dauer des Ortstermins ca. 45 Minuten.

7. Sie erhalten - garantiert - innerhalb von 3 Werktagen Ihren Energieausweis per Post oder e-mail.
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